Veranstaltung: | Stadtversammlung am 28.11.2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Schwerpunktthema |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Anna Katharina Hanusch |
Eingereicht: | 16.01.2023, 15:26 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A München wird UmBau- und Flächenkreislauf-Stadt
Beschlusstext
Um die Ziele eine klimaneutralen und einer klimaresilienten Stadt zu folgen
müssen in München Flächen entsiegelt statt versiegelt werden und Gebäudesubstanz
mit der gespeichertem Energie erhalten, umgenutzt und umgebaut werden.
Die Stadt München soll sich daher das Ziel setzen, dass der komplette Abbruch
von Gebäuden zur Ausnahme wird. Wir müssen das Instandhalten, Ertüchtigen und
Um- und Weiter-Bauen möglichst ohne zusätzliche Flächenversiegelung vor den
Neubauten priorisieren.
Die Bedarfe einer sich verändernden und auch noch wachsenden Stadt sollen im
Schwerpunkt durch die Überplanung von bereits versiegelten und bebauten Flächen
mit einer neuen Nutzungsmischung und höherer Dichte, sowie mehr
Versickerungsfläche durch Entsiegelung und mehr Begrünung gedeckt werden. Das
größte Potential liegt hier bei Verkehrs- und Gewerbeflächen, aber auch in
bestehenden Wohnquartieren.
Um den Außenbereich zu schützen, müssen unsere Städte dichter und kompakter
werden. Bei diesen Überplanungen gilt der Grundsatz Defizite im Quartier
auszugleichen, bestehende Qualitäten zu stärken und neue zu schaffen. Eine
höhere Bau- und Nutzungsdichte funktioniert nur bei gleichzeitiger Verbesserung
der Wohn-, Arbeits- und Lebensqualität durch Ergänzung fehlender oder
mangelhafter Infrastruktur durch passende Quartierskonzepte. (Freiraum, Energie,
Mobilität, Biodiversität, Soziales, Bildung, Gesundheit, Wirtschaft etc.)
Nicht jede Nutzung passt in jedes Gebäude, aber anstatt sie durch Abbruch und
Neubau passend zu machen, sollte alternativ für diese Nutzung dann ein anderes
möglichst schon bestehendes Gebäude gefunden werden. Um die Versiegelung von
zusätzlichen Flächen auf ein Minimum zu reduzieren muss auch hier das
Kreislaufprinzip angewandt werden, dass möglichst kein Gebäude und keine Fläche
leer oder schlecht genutzt zurücklässt, sondern sie für neue Bedarfe immer
wieder in den Kreislauf einspeist und anpasst.
Die Grünen setzen sich daher auf Bundes- und Landesebene für folgende Punkte
ein:
- schnelle Anpassung der Muster- und Landesbauordnung im Sinne einer
„Umbauordnung“- Erleichterungen bei Vor- und Dachaufbauten und Abstandsflächen für
Umbauvorhaben bei gleichzeitigem Nachweis der Verbesserung der
Freiraumqualitäten durch Verankerung von
Freiflächengestaltungsplänen. - Genehmigungsfreiheit von Abbrüchen beenden und Berücksichtigung der
baukulturellen Folgen und ökologischen Kosten bei der Bewertung von
Abbrüchen - mehr Flexibilität beim Erhalt des Bestandsschutzes bei Umbauvorhaben
durch Anerkennung der technischen Anforderungen zum
Entstehungszeitpunkt eines Bestandsgebäudes - Nachweis über die Kreislauffähigkeit von Gebäuden als Voraussetzung
im Genehmigungsverfahren - Schaffung von Innovationsklauseln für die Nutzung von alternativen
Baumaterialien, Sonderformen bei Umbauten oder flexiblen
Nutzungskonzepten. Das betrifft z.B. auch alternative und temporäre
Wohnformen.
- Erleichterungen bei Vor- und Dachaufbauten und Abstandsflächen für
- Gezielte Anpassung und Ergänzung der Städtebauförderung auf den Erhalt und
die Qualifizierung von Bestandsgebäuden und Quartiersstrukturen
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für den Bestandserhalt und Umbau
gegenüber dem Neubau und konsequente Berücksichtigung der
Lebenszykluskostenbetrachtung durch Rechnungshöfe und Vergabestellen
In diesem Sinne werden die Grünen auf allen Ebenen aufgefordert, die Forderungen
des "Offenen Briefes" mit dem Titel "Abrissmoratorium" zu unterstützen, der von
über 150 Erstunterzeichner*innen und weiteren über 200 Unterstützer*innen aus
Architektur und Stadtplanung, Wissenschaft und Forschung an die
Bundesbauministerin Klara Geywitz gerichtet wurde.
Gefordert wird dort als Kernbotschaft: "Statt Abriss und Neubau stehen wir für
Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen im Bestand. Jeder Abriss bedarf einer
Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls, also der Prüfung der sozialen und
ökologischen Umweltwirkungen".
Die Grüne Stadtratsfraktion wirbt daher für eine offizielle Unterstützung bei
der Bundesbauministerin und bemüht sich gleichzeitig um Umsetzungsmöglichkeiten
dieser Ziele auf der kommunalen Ebene in eigener Zuständigkeit als
Grundstückseigentümerin und Baugenehmigungsbehörde.
Die Grünen setzen sich auf Stadtratsebene dafür ein, dass ab sofort alle bereits
möglichen Hebel eingesetzt werden, um auch im privaten Bausektor den
Bestandserhalt zu stärken sowie die Aktivierung von zur Umnutzung und
Verdichtung geeigneter Flächen anzustoßen mit folgenden Einzelmaßnahmen:
- UmbauBeratung in der Lokalbaukommission und dem Bauzentrum stärken durch
Öffentlichkeitsarbeit, Information und Schulung der Mitarbeitenden.
- Prüfung von einer Satzung um den Genehmigungsfreien Abbruch für
Bestandsquartiere einzuschränken.
- Überprüfung und Ergänzung der in von der Stadtverwaltung angewandten
Bewertungskriterien Erhalt versus Abbruch mit Berücksichtigung der
Lebenszykluskosten und CO2-Auswirkungen für städtische Bauvorhaben und die
der städtischen Töchter.
- Anpassung der Stellplatzsatzung mit einer Flexibliäts-Regel bei
Umnutzungen und Umbauten mit Bestandserhalt. Bei Vorlage von eigenen
Mobilitätskonzepten oder Beteiligung an Quartiers-Mobilitätskonzepten kann
auf den Bau von neuen Stellplätzen verzichtet und dieser abgelöst werden,
sodass die Errichtung von Kfz-Stellplätzen auf ein Minimum beschränkt wird
und die Errichtung von zusätzlichen Autostellplätzen keine zwingende
Bedingung ist.
- Priorisierung von Varianten mit hohem Bestandserhalt bei der Beurteilung
von Befreiungen und Ausnahmen in bestehenden Bebauungsplänen
- Prüfung welche Anreize und Erleichterungen gewährt werden können um
Nutzungsänderungen zu ermöglichen, insbesondere bei der Umwandlung in
Wohnungsnutzung.
- Integration der Darstellung der Flexibilität und Langlebigkeit von
Gebäuden als festes Kriterium in Vergabeverfahren und Planungswettbewerben
- Stärkung der Anreize für flächensparende Wohnformen z.B. mit flexibel
anpassbare Grundrisslösungen und Bündelung von Nutzungen die
gemeinschaftlich genutzt werden auf Haus- und Quartiersebene in allen
städtischen Vergabeverfahren und Wettbewerben
- Stärkung und Unterstützung von Flächen-Tauschprogrammen - für Wohnungen,
Gewerbeflächen oder Bestandsgebäuden auf Quartiers- und Stadtebene.
- Schaffung eines transparenten niedrigschwellig zugänglichen digitalen
Potenzial- und Leerstandskataster
- Durchführung weiterer Rahmenplanungen zur Aktivierung der Umwandlungen von
Gebieten mit reiner Gewerbenutzung nach Vorbild der Wasserburger
Landstraße, Frankfurter Ring, sowie des EuroParks. Wenn möglich auch im
Rahmen einer Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für die Innenentwickung.
Begründung
Links:
Umbauordnung A4F: https://drive.google.com/file/d/1Ja1oNcvEnmHqy1rMnXr7085-ENE4IGIO/view