SA5: Wahlen und Abstimmungen auf der Hauptversammlung vereinheitlichen
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.01.2024) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(21.03.2024) |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.01.2024) |
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Status: | Modifiziert |
Antragshistorie: | Version 1(21.03.2024) Version 1 |
Die Satzung wird im §6 Stadtversammlung (Mitgliederversammlung) Absatz 1 und 7
geändert und lautet neu:
Die Satzung wird im §6 Stadtversammlung (Mitgliederversammlung) Absatz 13 und 7 geändert und lautet neu:
(3) Die Hauptversammlung wählt alle zwei Jahre den Stadtvorstand. Die
Hauptversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen. Sie
beschließt über die Entlastung des Vorstands, die Einberufung von Kommissionen,
wählt alle zwei Jahre die Rechnungsprüfung und jährlich das Präsidium,
beschließt Änderungen von Satzung, Geschäfts,- Wahl und Finanzordnung, sowie den
Haushalt des Kreisverbandes. Weiter beschließt sie über das jährliche
Arbeitsprogramm und die Schwerpunkte der Bildungsarbeit, die Gründung und
Weiterführung von Arbeitskreisen und die inhaltlichen Schwerpunktthemen.
Nachwahlen sind auf jeder Stadtversammlung möglich, sofern dies den Mitgliedern
fristgerecht bekannt gegeben wurde.
(7) Dem Präsidium gehören zwölf Mitglieder an, mindestens die Hälfte davon
Frauen. Vertreter*innen der Grünen Jugend München sind zu berücksichtigen. Bei
einer Neuwahl sollen mindestens vier Positionen neu besetzt werden. Das
Präsidium wirkt bei der Vorbereitung der Stadtversammlungen mit.
Außerdem wird die Satzung im §12 Rechnungsprüfer*innen Absatz 1 geändert und
lautet neu:
Die drei Rechnungsprüfer*innen sind zuständig für die interne Überprüfung der
Rechnungsabschlüsse und der Haushaltsführung.
In der neuen Fassung wird einheitlich in §6 Absatz 3 festgelegt, was die Stadtversammlung in welcher Frequenz wählt. Die weiteren Regeln für Rechnungsprüfer*innen und Präsidium finden sich dann in weiteren Absätzen