Antrag Änderung Satzung / Statuten: | Zuwendung an Ortsverbände; Neufassung der KV Finanzordnung §4 Abs. 1 |
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Antragsteller*in: | Florian Schönemann (KV München) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Entschieden am: | 13.05.2024 |
Eingereicht: | 11.05.2024, 23:33 |
Ä1 zu SA2: Zuwendung an Ortsverbände; Neufassung der KV Finanzordnung §4 Abs. 1
Antragstext
Von Zeile 13 bis 18:
Diese Zuwendung wird in Form eines Sockelbetrags pro Ortsverband, sowie eines Betrags pro Mitglied, sowie eines Bausteins, der die Rand-Ortsverbände unterstützt ausbezahlt. Ausschlaggebend ist die jeweilige Mitgliederanzahl am letzten Tag des Vorjahres. Die genaue Verteilung des Etats wird in einer OVV-Sitzung am Ende des Vorjahrs festgelegt und in den Jahreshaushalt übernommen. Im Sinne einer Quergerechtigkeit zwischen den Ortsverbänden ist auf folgendes zu achten: Die Zuschussbeträge der jeweiligen Ortsverbände, sollten sich berechnet auf "pro Mitglied" nicht eklatant voneinander unterscheiden. Der höchste pro-Mitgliedsbetrag eines Ortsverbandes darf das Doppelte des niedrigsten pro-Mitgliedsbetrags eines Ortsverbandes nicht überschreiten.
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Von Zeile 13 bis 18:
Diese Zuwendung wird in Form eines Sockelbetrags pro Ortsverband, sowie eines Betrags pro Mitglied, sowie eines Bausteins, der die Rand-Ortsverbände unterstützt ausbezahlt. Ausschlaggebend ist die jeweilige Mitgliederanzahl am letzten Tag des Vorjahres. Die genaue Verteilung des Etats wird in einer OVV-Sitzung am Ende des Vorjahrs festgelegt und in den Jahreshaushalt übernommen. Im Sinne einer Quergerechtigkeit zwischen den Ortsverbänden ist auf folgendes zu achten: Die Zuschussbeträge der jeweiligen Ortsverbände, sollten sich berechnet auf "pro Mitglied" nicht eklatant voneinander unterscheiden. Der höchste pro-Mitgliedsbetrag eines Ortsverbandes darf das Doppelte des niedrigsten pro-Mitgliedsbetrags eines Ortsverbandes nicht überschreiten.