Die Ortsvorständeversammlung (OVV) dient gemäß §11 (1) unserer Satzung unter Anderem "der parteipolitischen, strategischen Vernetzung [...] [und] der Bearbeitung von OV-übergreifenden Themen".
In der OVV vom 18.03.2024 haben die Ortsvorstände beschlossen, dass die Zuwendungen an die Ortsverbände (OVs) auf Grundlage der OV-Mitgliederanzahl, der OV-Fläche und eines Sockelbetrags pro OV basieren sollten. Dabei stellt der Sockelbeitrag die Grundsicherung eines jeden Ortsverbands sicher (z.B. Raummieten), die Mitgliederanzahl berücksichtigt die mit der Mitgliederentwicklung verbundenen Kosten (z.B. Vernetzung) und die Fläche berücksichtigt die Vielfalt der OVs von Innenstadtbezirken bis in die Randbezirke und die zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere im Wahlkampf, die mit größerer Fläche einhergehen (z.B. Plakatierung, Transport).