Veranstaltung: | Aufstellungsversammlungen zur Landtags- und Bezirkswahl im Stimmkreis 101 München-Hadern |
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Tagesordnungspunkt: | 2.2. Wahl- und Aufstellungsformalia |
Antragsteller*in: | Stadtvorstand und ständiges Präsidium des Stadtverbands (dort beschlossen am: 22.09.2022) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.09.2022, 21:20 |
A 2: A Verfahrensvorschlag für die Aufstellungsversammlung für den Stimmkreis 101 – München-Hadern zur Landtagswahl 2023
Antragstext
Die Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl im Stimmkreis 101 – München-Hadern
möge beschließen:
Erster Abschnitt: Allgemeines
Die Aufstellung der Kandidierenden zur Landtagswahl 2023 des KV München-
Stadt von Bündnis 90/Die Grünen findet entsprechend den gesetzlichen
Regelungen gemäß des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung statt.
Die Satzung, die Geschäfts- und Wahlordnung von Bündnis 90/Die Grünen
Kreisverband München-Stadt finden, sofern dieser Verfahrensvorschlag es
nicht anders regelt, entsprechend auf die Aufstellungsversammlung
Anwendung.
Die Aufgaben der Versammlungsleitung und der Schriftführung werden durch
Mitglieder desentsprechend §6, Abs. 7 der Satzung von Bündnis 90/Die
Grünen München-Stadt ständigen Präsidiums übernommen.
Die Abstimmung über die Teilnehmenden, die die nach Landeswahlgesetz und -
ordnung notwendige Versicherung an Eides statt abgeben, findet offen
statt.
Für Anträge zum laufenden Verfahren stehen 2 Minuten für die Redner*innen
zur Verfügung.
Die für die Wahlgänge genutzten Stimmzettel werden bis zur Sitzung des
Kreiswahlausschusses, der die Stimmkreiskandidaturen feststellt aufbewahrt
und nach der Feststellung vernichtet.
Zweiter Abschnitt: Wahlberechtigung
Aktiv stimmberechtigt sind alle Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die
seit mindestens 3 Monaten in Bayern ihren Wohnsitz haben und am Tag der
Aufstellung analog Art. 1, Abs, 1 i.V.m. Art. 28, Abs 1, Satz 2
Landeswahlgesetz stimmberechtigt sind, das heißt deutsche
Staatsbürger*innen sind, spätestens am Tage der Aufstellungsversammlung
das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit ihrem Hauptwohnsitz im
Stimmkreis gemeldet sind nicht infolge eines Richter*innenspruchs das
aktive Wahlrecht nicht besitzt.
Die Wählbarkeit richtet sich nach der aktiven Stimmberechtigung bei der
Landtagswahl.Wählbar ist, entsprechend Art. 22 Landeswahlgesetz jede*r,
mit oder ohne Mitgliedschaft, der*die spätestens am Tage der Wahl das 18.
Lebensjahr vollendet hat, zum Tage der Wahl seit mindestens 3 Monaten in
Bayern wohnhaft ist, die deutsche Staatsbürger*innenschaft besitzt und
nicht infolge eines Richter*innenspruchs die Wählbarkeit nicht besitzt.
Die Stimmberechtigung und Wählbarkeit von Teilnehmer*innen wird nach
vorheriger Überprüfung durch den Stadtvorstand, bzw. ausführend durch die
Geschäftsstelle von der Versammlungsleitung festgestellt.
Dritter Abschnitt: Wahlverfahren
Die Wahl findet nachden Regularien der Wahlordnung von Bündnis 90/Die
Grünen München-Stadt statt.Insbesondere gelten dabei §1, Abs. 1 bis 3 der
Wahlordnung.
Die Vorstellung der Kandidierenden findet in alphabetischer Reihenfolge
des Nachnamens statt.
Jede*r Kandidat*in hat zur Vorstellung von sich und seinem*ihrem Programm
sieben Minuten Zeit.
Direkt im Anschluss an die Vorstellung stehen jeder*jedem Kandidat*in drei
Minuten zur Beantwortung von vier quotierten Fragen aus der Versammlung zu
Verfügung. Falls keine Fragen aus der Versammlung gestellt werden, kann
der*dieKandidat*in die Zeit für weitere Ausführungen nutzen.
Die Aufgaben der Zählkommission übernehmen die Mitglieder des
Stadtvorstands, des Präsidiums und der Geschäftsstelle.
Begründung
Erfolgt mündlich.