Antragsteller*in: | Stadtvorstand (dort beschlossen am: 15.01.2024) |
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SA5: Wahlen und Abstimmungen auf der Hauptversammlung vereinheitlichen
Antragstext
(3) Die Hauptversammlung wählt alle zwei Jahre den Stadtvorstand. Die
Hauptversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands entgegen. Sie
beschließt über die Entlastung des Vorstands, die Einberufung von Kommissionen,
wählt alle zwei Jahre die Rechnungsprüfung und jährlich das Präsidium,
beschließt Änderungen von Satzung, Geschäfts,- Wahl und Finanzordnung, sowie den
Haushalt des Kreisverbandes. Weiter beschließt sie über das jährliche
Arbeitsprogramm und die Schwerpunkte der Bildungsarbeit, die Gründung und
Weiterführung von Arbeitskreisen und die inhaltlichen Schwerpunktthemen.
Nachwahlen sind auf jeder Stadtversammlung möglich, sofern dies den Mitgliedern
fristgerecht bekannt gegeben wurde.
Begründung
In der neuen Fassung wird einheitlich in §6 Absatz 3 festgelegt, was die Stadtversammlung in welcher Frequenz wählt. Die weiteren Regeln für Rechnungsprüfer*innen und Präsidium finden sich dann in weiteren Absätzen
Änderungsanträge
- Ä1 (Ludwig Groten (KV München), Eingereicht)